Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines / Geltungsbereich
a) Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und mir gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkenne ich nicht an, es sei denn, ich hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
b) Ich unterbreite dem Auftraggeber ein Angebot unter Einbeziehung dieser AGB bezüglich der angefragten und vom Auftraggeber spezifizierten Leistungswünsche. An das Angebot bin ich zwei Wochen gebunden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
c) Alle Vereinbarungen, die zwischen mir und dem Auftraggeber zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind in einem Vertrag schriftlich niederzulegen. Mündliche Nebenabsprachen sind nur verbindlich, wenn ich sie schriftlich bestätige.
d) Für von mir kostenlos erbrachte Leistungen, die nicht gesondert in der Rechnung aufgeführt sind, übernehme ich keine Gewährleistung oder Haftung. Dies gilt insbesonders für materielle und finanzielle Schäden und Folgeschäden, die auf von mir gelieferter fehlerhafter Ware beruhen.
2. Auftragserteilung, Bestellung und Durchführung
a) Die Auftragserteilung sowie die Terminvereinbarung erfolgen in der Regel schriftlich.
b) Ich kann die Bestellung des Auftraggebers ohne Angabe von Gründen ablehnen. In diesem Fall hafte ich nicht für finanzielle oder materielle Schäden des Auftraggebers, außerdem ersetze ich weder Verdienstausfall noch Aufwendungen für Vorbereitungen der Bestellung.
c) Beiden Vertragspartnern bleibt vorbehalten, einen vereinbarten Termin ohne Angabe von Gründen fristlos zu streichen. Beide Vertragsparteien können bis zum unter 2.d) beschriebenen Auftragsbeginn vom Vertrag zurücktreten. Sollte ich einen vereinbarten Termin streichen oder vom Vertrag zurücktreten, übernehme ich keine Haftung für dem Auftraggeber entstandene Schäden.
d) Ein vom Auftraggeber erteilter und von mir bestätigter Auftrag beginnt mit meiner Ausführung der ersten für die Erstellung des Auftrages notwendigen Arbeitsschritte.
e) Für die optimale Erstellung eines Auftrages informiert mich der Auftraggeber schriftlich über sämtliche relevanten Details und überläßt mir – soweit erforderlich – vollständige und fehlerfreie Unterlagen. Der Auftraggeber übernimmt die Verantwortung für alle Unzulänglichkeiten des fertig gestellten Auftrages, sofern sie auf von ihm gelieferte fehlerhafte Unterlagen zurückzuführen sind.
2.1 Komposition
Werde ich mit der Erstellung einer Komposition beauftragt, kann ich diese nach eigenem Ermessen unter bestimmten Bedingungen kostenlos anfertigen. Bei Kompositionen, die ich im Namen des Auftraggebers schreibe (sogenanntes „Ghostwriting“), wird ein individuell abgestimmtes Honorar vereinbart.
2.2 Preise / Zahlung
a) Meine Preise richten sich nach dem zu erwartenden Arbeitsaufwand.
b) Aufgrund der in Deutschland gültigen Kleinunternehmer-Regelung (§19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz) wird in meinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
c) Der Abzug von Skonto ist grundsätzlich nicht möglich.
d) Meine Rechnungen gelten vom Auftraggeber als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich widersprochen wird.
e) Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so bin ich berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank jährlich zu fordern. Falls ich in der Lage bin, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, bin ich berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, mir nachzuweisen, dass mir als Folge des Zahlungsverzugs kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
f) Je nach Art und Umfang des Auftrages kann ich vom Auftraggeber eine Vorauszahlung in Höhe von bis zu 50% der vereinbarten Summe des Auftrags-Endpreises fordern, jedoch nur, wenn dies im Vertrag geregelt ist.
g) Wechsel werden nicht akzeptiert.
h) Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von mir anerkannt sind. Wegen bestrittener Gegenansprüche steht dem Auftraggeber kein Zurückbehaltungsrecht zu.
i) Erst nach vollständiger Bezahlung hat der Auftraggeber das Recht zur uneingeschränkten Nutzung des Auftragsinhaltes.
2.3 Lieferung / Gefahrübergang
a) Ich sende den fertiggestellten Auftrag je nach Bestellung entweder analog als Ausdruck mit einem Zustelldienstleister meiner Wahl oder digital als E-Mail-Anhang bzw. Übersendung eines Downloadlinks. Legt der Auftraggeber den Versandmodus fest, behalte ich mir vor, eventuell anfallende Mehrkosten in Rechnung zu stellen.
b) Selbstverständlich bleibt es dem Auftraggeber überlassen, den fertiggestellten Auftrag bei mir persönlich vor Ort abzuholen.
c) Teillieferungen und damit verbundene Teilerfüllung der Bestellung bleiben vorbehalten.
d) Gefahrübergang erfolgt bei Abholung durch den Auftraggeber, bei Übernahme durch den Zustelldienstleister bzw. bei E-Mail-Versand.
2.4 Lieferzeit
a) Der Beginn der von mir angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller Fragen, insbesondere den Eingang der vollständigen Unterlagen voraus.
b) Die Lieferfrist wird in schriftlicher Form von mir jeweils gesondert mit dem Auftraggeber vereinbart.
c) Gerate ich aus Gründen, die ich zu vertreten habe, in Lieferverzug, so ist die Schadenersatzhaftung im Fall gewöhnlicher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
d) Setzt mir der Auftraggeber, nachdem ich bereits in Verzug geraten bin, eine angemessene Nachfrist, ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des vorhersehbaren Schadens stehen dem Besteller nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Im Übrigen ist die Schadenersatzhaftung auf 50 % des eingetretenen Schadens begrenzt.
e) Lieferverzögerungen, die durch höhere Gewalt sowie durch anderweitige nicht von mir beeinflußbare Ereignisse entstehen, habe ich auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. In einem solchen Fall bin ich berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
2.5 Fertigungstoleranzen / Qualität der Dienstleistung
a) Alle Arbeitsschritte werden von mir nach eigenen Maßstäben ausgeführt. Alle in der Auftragserteilung nicht genau umschriebenen Dienstleistungen kann ich ohne Rückfrage beim Auftraggeber nach eigenen Kriterien durchführen.
b) Ich bemühe mich, hochwertige Arbeit zu leisten. Zufriedenstellende Ergebnisse kann ich allerdings nicht garantieren. Der Auftraggeber akzeptiert, daß sein individueller Geschmack oder seine Meinung über die künstlerische Qualität des abgelieferten Werkes kein Grund zur Nicht-Abnahme des fertiggestellten Auftrags ist.
2.6 Probeexemplare
Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Probeexemplare während des laufenden Arbeitsprozesses. Es können jedoch bei bestimmten Zwischenschritten von mir gesondert zu berechnende Probeexemplare erstellt werden, sofern dies der Auftraggeber ausdrücklich wünscht.
2.7 Haftung / Schadensersatz
a) Dem Auftraggeber wird empfohlen, den fertiggestellten Auftrag unmittelbar nach Eingang auf Mängel zu prüfen. Beanstandungen werden nur dann berücksichtigt, wenn sie innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt schriftlich unter Beifügung von Belegen erhoben werden.
b) Ich hafte nicht für entstandene Transportschäden.
c) Erhält der Auftraggeber einen bestellten Auftrag nicht, informiert er mich bis spätestens 8 Tage nach Zugang der Auftragsrechnung.
d) Im Gewährleistungsfall leiste ich Ersatzlieferung.
e) Sollte eine Ersatzlieferung fehlschlagen oder sich aus Gründen, die ich zu vertreten habe, über eine angemessene Frist hinaus verzögern, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, Wandlung oder Minderung zu verlangen.
f) Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Auftraggebers – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen.
g) Sofern ich fahrlässig eine Kardinalpflicht oder eine vertragswesentliche Pflicht verletze, ist meine Ersatzpflicht auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
h) Die Gewährleistungsfrist beträgt 3 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.
3. Rechtliches
a) Der Auftraggeber garantiert, daß einer Erstellung des Auftrages keine gesetzlichen Ge- und Verbote und keine Rechte Dritter wie z.B. Urheber-, Verlagsrechte etc. entgegenstehen. Werden von dritter Seite Lizenzen, Gebühren, Tantiemen und dergleichen gefordert, entrichtet der Auftraggeber diese an die Bezugsberechtigten bzw. an die entsprechenden Verwertungsgesellschaften und entbindet mich von jeder diesbezüglichen Verantwortung. Werden diesbezüglich von dritter Seite Forderungen gegen mich geltend gemacht, so begleicht der Auftraggeber die daraus resultierenden Schäden und hält mich bei allen anfallenden Kosten schad- und klaglos.
b) Die Haftung für Rechtsmängel ist gänzlich ausgeschlossen.
3.1 Urheberrechte in Bezug auf meine Kompositionen
a) Bin ich als Urheber einer Komposition namentlich allein verantwortlich, halte ich den Auftraggeber frei von Kosten, die durch berechtigte Forderungen Dritter entstehen, sofern deren Urheberrechte verletzt werden.
b) Sind sowohl ich als auch weitere Personen als Urheber der Komposition namentlich verantwortlich, tragen die beteiligten Parteien die unter a) beschriebenen Kosten zu gleichen Teilen.
c) Zeichnet der Auftraggeber im Falle eines Ghostwritings für die von mir in seinem Namen erstellte Komposition allein verantwortlich, trägt er allein die unter a) beschriebenen Kosten.
d) Die Haftung für Rechtsmängel ist gänzlich ausgeschlossen.
4. Datensicherung / interne Verwertung
a) Ich kann in eigenem Ermessen (ohne jegliche Verpflichtung) Sicherungskopien der für den Auftraggeber erstellten Daten vornehmen. Bei Datenverlust auf Seiten des Auftraggebers ist eine Nachbestellung einer Kopie der Datensicherung gegen eine branchenübliche Vergütung möglich, sofern ich über eine solche Kopie verfüge.
b) Ich bin berechtigt, ohne Absprache mit dem Auftraggeber für den eigenen nicht-gewerblichen Bedarf (Werbung etc.) Medien, die für ihn angefertigte Daten enthalten können, zu erstellen und zu vergeben.
5. Umgang mit Unterlagen
a) Zur Auftragsgestaltung und/oder unverbindlichen Einsichtnahme überlassene Unterlagen werden sowohl von mir als auch vom Auftraggeber bzw. Anfragesteller streng vertraulich behandelt. Dies bezieht sich besonders (aber nicht ausschließlich) auf die Geheimhaltung der in den Unterlagenenthaltenen Daten vor Dritten und auf die Wahrung fremder Urheberrechte.
b) Eigentümer dieser Unterlagen ist der jeweilige Überlasser.
c) Nach Fertigstellung des Auftrages geben die Parteien sämtliche Unterlagen an deren Eigentümer heraus. Die Anfertigung etwaiger Kopien und ihre Zurückbehaltung ist nicht gestattet. Dies gilt auch für den Fall, daß kein Auftrag zustande kommt.
6. Veröffentlichung des Auftragsgegenstands
6.1. durch den Kunden
a) Nach vollständiger Bezahlung kann der Kunde den Auftragsgegenstand unter Benennung der Urheber (Texter/Komponist/Arrangeur) veröffentlichen.
b) Hierbei ist er allein verantwortlich für die Wahrung möglicher Rechte Dritter (siehe 3.a).
6.2. durch mich
a) Erst nachdem der Kunde sämtliche Zahlungsverpflichtungen erfüllt und mir seine schriftliche Einwilligung zur Veröffentlichung eines bestimmten Auftragsgegenstands erteilt hat, kann ich diesen veröffentlichen.
b) Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen in Bezug auf den jeweiligen Auftragsgegenstand selbst nach fruchtlosem Ablauf sämtlicher von mir eingeräumten Zahlungsfristen nicht nach, bin ich berechtigt, diesen Auftragsgegenstand auch ohne schriftliche Einwilligung des Kunden zu veröffentlichen.
c) In diesen Fällen bin ich allein verantwortlich für die Wahrung möglicher Rechte Dritter.
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